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   FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20   

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FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20 (https://dejure.org/2021,56871)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2021 - 3 K 984/20 (https://dejure.org/2021,56871)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 3 K 984/20 (https://dejure.org/2021,56871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 2 Nr 3 S 1 LStDV, Art 15a DBA CHE, § 3 Nr 62 EStG 2009, EStG VZ 2016
    Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen zu Schweizer privatrechtlichen Pensionskassen - Schätzung der Höhe der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge bei einheitlichen Kollektivbeiträgen des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Höhe der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge zu einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse in der Form einer privatrechtlichen Stiftung an zwei 'Grenzgänger' i.S.d. Art. 15a DBA-Schweiz

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Höhe der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge zu einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.05.2017 - X R 10/15

    Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Denn nach dieser Bestimmung hat bei Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder nicht anders definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, welche Gegenstand des Abkommens sind (BFH-Urteile vom 24. September 2013 VI R 6/11, BStBl II 2016, 650, Rn. 10 und vom 17. Mai 2017 X R 10/15, BStBl II 2017, 1251, Rn. 27).

    Es genügt, dass der aktive Arbeitnehmer durch die Teilnahme an dem kollektiven Finanzierungssystem Anwartschaftsrechte auf künftige Versorgung erhält; dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht, ist unschädlich (vgl. z.B. zu Arbeitgeberbeiträgen an Schweizer Pensionskassen: BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 28 f.; vom 15. Januar 2017 X R 51/14, BFH/NV 2017, 1015, Rn. 14; vom 26. November 2014 VIII R 39/10, BStBl II 2016, 665, Rn. 61; vom 2. Dezember 2014, VIII R 40/11, BStBl II 2016, 675 Rn. 56; vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, Rn. 12).

    dd) Zu Recht ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, dass nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH zu privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die -wie die PK- als sog. umhüllende Pensionskassen neben der gesetzlichen Mindestversicherung nach BVG auch eine darüberhinausgehende überobligatorische Vorsorge erbringen, nur die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 54; in BFH/NV 2017, 1015, Rn. 12; in BStBl II 2016, 665, Rn. 63; in BStBl II 2016, 675, Rn. 45).

    Eine ausländische Pensionskasse muss nach ihrer Struktur und den von ihr im Versorgungsfall zu erbringenden Leistungen auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Qualifizierung mit der Absicherung über eine inländische Pensionskasse vergleichbar sein (BFH-Urteil in BStBl II 2017, 1251, Rn. 60).

    Danach ist für die Absicherung über eine inländische Pensionskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung kennzeichnend, dass einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt und erst durch Eintritt eines dieser Ereignisse ausgelöst werden (BFH-Urteil in BStBl II 2017, 1251, Rn. 61 mit Verweis auf BFH-Urteil in BStBl II 2016, 657, Rn. 62).

    Diese Auszahlungsmöglichkeiten, die vor und auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles zu gewähren sind, sind so gewichtig, dass sie nach der Rechtsprechung des BFH eine Vergleichbarkeit der überobligatorischen Vorsorge mit der inländischen betrieblichen Altersvorsorge ausschließen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2017, 1251, Rn. 63; Förster, IStR 2017, 461).

  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 39/10

    Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Es genügt, dass der aktive Arbeitnehmer durch die Teilnahme an dem kollektiven Finanzierungssystem Anwartschaftsrechte auf künftige Versorgung erhält; dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht, ist unschädlich (vgl. z.B. zu Arbeitgeberbeiträgen an Schweizer Pensionskassen: BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 28 f.; vom 15. Januar 2017 X R 51/14, BFH/NV 2017, 1015, Rn. 14; vom 26. November 2014 VIII R 39/10, BStBl II 2016, 665, Rn. 61; vom 2. Dezember 2014, VIII R 40/11, BStBl II 2016, 675 Rn. 56; vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, Rn. 12).

    Vielmehr sind neben den Altersgutschriften auch die zur Finanzierung der Vorsorgefälle Invalidität und Tod geleisteten Arbeitgeberbeiträge (sog. Risikobeiträge) zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2016, 665, Rn. 66 sowie Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2010 3 K 1285/08, EFG 2011, 1799, Rn. 38 ff., 66 ff.).

    dd) Zu Recht ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, dass nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH zu privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die -wie die PK- als sog. umhüllende Pensionskassen neben der gesetzlichen Mindestversicherung nach BVG auch eine darüberhinausgehende überobligatorische Vorsorge erbringen, nur die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 54; in BFH/NV 2017, 1015, Rn. 12; in BStBl II 2016, 665, Rn. 63; in BStBl II 2016, 675, Rn. 45).

  • BFH, 25.01.2017 - X R 51/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Arbeitgeberbeiträgen zu einer schweizerischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Es genügt, dass der aktive Arbeitnehmer durch die Teilnahme an dem kollektiven Finanzierungssystem Anwartschaftsrechte auf künftige Versorgung erhält; dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht, ist unschädlich (vgl. z.B. zu Arbeitgeberbeiträgen an Schweizer Pensionskassen: BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 28 f.; vom 15. Januar 2017 X R 51/14, BFH/NV 2017, 1015, Rn. 14; vom 26. November 2014 VIII R 39/10, BStBl II 2016, 665, Rn. 61; vom 2. Dezember 2014, VIII R 40/11, BStBl II 2016, 675 Rn. 56; vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, Rn. 12).

    dd) Zu Recht ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, dass nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH zu privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die -wie die PK- als sog. umhüllende Pensionskassen neben der gesetzlichen Mindestversicherung nach BVG auch eine darüberhinausgehende überobligatorische Vorsorge erbringen, nur die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 54; in BFH/NV 2017, 1015, Rn. 12; in BStBl II 2016, 665, Rn. 63; in BStBl II 2016, 675, Rn. 45).

    Aufgrund des Höchstbetrags gemäß § 3 Nr. 62 Satz 3 EStG und der Anrechnung der gesetzlich geschuldeten Arbeitgeberbeiträge zur AHV/IV und zum Obligatorium der PK gemäß § 3 Nr. 62 Satz 4 Halbsatz 2 EStG sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 Satz 4 EStG jedoch nicht gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2017 X R 51/14, BFH/NV 2017, 1015, Rn. 12, m.w.N.).

  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 40/11

    Austrittsleistung aus einer schweizerischen Anlagestiftung an einen inländischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Es genügt, dass der aktive Arbeitnehmer durch die Teilnahme an dem kollektiven Finanzierungssystem Anwartschaftsrechte auf künftige Versorgung erhält; dass zwischen der nominalen Höhe der Umlage und dem versicherungsmathematisch errechneten Barwert der Versorgungsanwartschaft keine Deckungsgleichheit besteht, ist unschädlich (vgl. z.B. zu Arbeitgeberbeiträgen an Schweizer Pensionskassen: BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 28 f.; vom 15. Januar 2017 X R 51/14, BFH/NV 2017, 1015, Rn. 14; vom 26. November 2014 VIII R 39/10, BStBl II 2016, 665, Rn. 61; vom 2. Dezember 2014, VIII R 40/11, BStBl II 2016, 675 Rn. 56; vom 15. September 2011 VI R 36/09, BFH/NV 2012, 201, Rn. 12).

    dd) Zu Recht ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, dass nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH zu privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die -wie die PK- als sog. umhüllende Pensionskassen neben der gesetzlichen Mindestversicherung nach BVG auch eine darüberhinausgehende überobligatorische Vorsorge erbringen, nur die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2017, 1251, Rn. 54; in BFH/NV 2017, 1015, Rn. 12; in BStBl II 2016, 665, Rn. 63; in BStBl II 2016, 675, Rn. 45).

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2019 VI R 28/17, BStBl II 2019, 785, Rn. 17 und vom 13. Februar 2020 VI R 20/17, BStBl II 2021, 331 Rn. 13).
  • BFH, 26.11.2014 - VIII R 38/10

    Kapitalabfindung einer Altersrente von einer schweizerischen Pensionskasse an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Danach ist für die Absicherung über eine inländische Pensionskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung kennzeichnend, dass einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt und erst durch Eintritt eines dieser Ereignisse ausgelöst werden (BFH-Urteil in BStBl II 2017, 1251, Rn. 61 mit Verweis auf BFH-Urteil in BStBl II 2016, 657, Rn. 62).
  • BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17

    Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 2019 VI R 28/17, BStBl II 2019, 785, Rn. 17 und vom 13. Februar 2020 VI R 20/17, BStBl II 2021, 331 Rn. 13).
  • BFH, 17.06.2020 - II R 40/17

    Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Das Finanzgericht hat überdies eine eigene Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 Abs. 1 AO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 2020 II R 40/17, BStBl II 2020, 850, Rn. 26 ff. und 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 19; Gräber/Ratschow, FGO, 9. Aufl. 2019, § 96, Rn. 115).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 6/11

    Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Denn nach dieser Bestimmung hat bei Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, jeder nicht anders definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, welche Gegenstand des Abkommens sind (BFH-Urteile vom 24. September 2013 VI R 6/11, BStBl II 2016, 650, Rn. 10 und vom 17. Mai 2017 X R 10/15, BStBl II 2017, 1251, Rn. 27).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 47/13

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 984/20
    Das Finanzgericht hat überdies eine eigene Schätzungsbefugnis nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i.V.m. § 162 Abs. 1 AO (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 2020 II R 40/17, BStBl II 2020, 850, Rn. 26 ff. und 28. Oktober 2015 X R 47/13, BFH/NV 2016, 171, Rn. 19; Gräber/Ratschow, FGO, 9. Aufl. 2019, § 96, Rn. 115).
  • BFH, 03.07.2018 - VI R 55/16

    Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer

  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 1285/08

    Steuerbarkeit und Steuerbefreiung des Vorbezugs (incl. des Zinsanteils) aus einer

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